Die BetrSichV fordert, dass Leitern und Tritte regelmäßig nach DGUV Vorschrift 208-016 geprüft werden müssen. Die DGUV Vorschrift 208-016 regelt in welcher Art, Umfang und mit welchen Fristen die erforderliche Prüfung festzulegen ist. Die Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 kann nur von dafür ausgebildetem Personal durchgeführt werden. Gemäß dieser Vorschrift muss zudem der Arbeitgeber, seinen Arbeitnehmern Anleitungen und Hinweise für eine sicheren Umgang mit Leitern und Tritten zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass diese eingehalten werden
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 durchgeführt werden muss. Wie oft und in welchem Ausmaß diese jedoch stattfinden muss, entscheidet die befähigte Person anhand der aktuell vorliegenden Sachlage und der Betriebsverhältnisse.
Passend dazu bieten wir Ihnen auch die Regalprüfung nach DIN 15635 und DGUV an.